Planungs- und BauKG
Seit 1. Juli 1999 ist das Bauarbeitenkoordinationsgesetz für alle Bauherren ab einer gewissen Baugröße und Baudauer zwingend vorgeschrieben. Dieses Gesetz zwingt die Bauherren dazu, die Sicherheitsbetimmungen, die auch bisher gegolten haben, entsprechend an den Baustellen umzusetzen und die Firmen anzuhalten, diese Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Dadurch soll die Anzahl der schweren und tödlichen Unfälle auf Baustellen verringert werden.
Dazu bedarf es bereits einer Planung der einzelnen Sicherheitsmaßnahmen (SiGe-Plan) vor Baubeginn, sowie eine Überwachung (Baukoordinator) der einzelnen an der Baustelle arbeitenden Firmen während der Ausführungsphase.
Die Erstellung eines sogenannten "SiGe-Planes" (Sicherheits- und Gesundheitsplan) obliegt dem Planungskoordinator. Dieser SiGe-Plan ist dann vom Baustellenkoordinator an der Baustelle gemeinsam mit allen Firmen umzusetzen, laufend zu kontrollieren und dem Arbeitsinspektor vorzulegen.
Die Leistungen sind von Gesetzes wegen zwingend vorgeschrieben. Dies kann Ing. A. Schreiberhuber entsprechend seiner Ausbildung anbieten.
Eine softwareunterstützte Erstellung der SiGe-Pläne ist selbstverständlich.
Das darf Ihnen nicht passieren!